Die Bedeutung von Daten als Wirtschaftsgut

Nachbericht zur Veranstaltung am 24. Oktober 2022

Am 24. Oktober 2022 veranstalteten das Netzwerk INDIGO in Kooperation mit dem Hochschulverbund TRIO eine Veranstaltung zum Thema „Daten als Wirtschaftsgut – Rechtsfragen nicht-personenbezogener Daten“. Im Rahmen der Veranstaltung kamen Rechtswissenschaftler:innen der ostbayerischen Hochschulen und Vertreter:innen von Unternehmen zum Austausch über jüngste Entwicklungen und grundsätzliche Fragen zu diesem Thema zusammen.

Bildnachweis: Netzwerk INDIGO

Immer mehr Wirtschaftsakteure treten in Erscheinung, die sich auf die Sammlung, die Verwertung und auch den Verkauf von nicht-personenbezogenen Daten fokussiert haben. Im Gegensatz zum Umgang mit personenbezogenen Daten ist der Handel mit nicht-personenbezogenen Daten bisher weitgehend unreguliert. Der Handel basiert vornehmlich auf vertraglichen Vereinbarungen, wobei entsprechende Datenlizenzverträge eine erhebliche Anzahl von Fragen aufwerfen. In jüngerer Zeit hat die Regulierung der Datenwirtschaft erheblich an Fahrt aufgenommen. Hierdurch entsteht ein umfassender Datenregulierungsrahmen, der nicht nur den Datenhandel befördern soll, sondern auch Datenzugang, Datenintermediäre und Datenaltruismus in den Fokus rückt.

Vor diesem Hintergrund boten die Referentinnen und Referenten in ihren Vorträgen einen Überblick über ihren jeweiligen Forschungs- bzw. Tätigkeitsbereiche. Prof. Dr. Jörg Fritzsche von der Universität Regensburg startete mit einem Überblick über aktuelle Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess auf EU- und Bundesebene. Inhaltlich anschließend referierte Prof. Dr. Moritz Hennemann von der Universität Passau zur Regulierung des Handels mit nicht-personenbezogenen Daten und ging dabei unter anderem auf die Bedeutung von so genannten Datenintermediären, d.h. Plattformen, die potenzielle Käufer und Verkäufer von nicht-personenbezogenen Daten zusammenbringen können, ein. Thomas Nix, ebenfalls von der Universität Regensburg, erläuterte anhand eines hypothetischen Fallbeispiels die Bedeutung von Daten als Vermögenswerte im Rahmen von Zwangsvollstreckungen. Den abschließenden Vortrag zum Thema „Data-driven Agriculture“ hielt Johanna Pfeiffer von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und präsentierte hierin konkrete Anwendungsbeispiele, in denen nicht-personenbezogene Daten im landwirtschaftlichen Bereich eine zentrale Rolle spielen. Hierbei ging sie insbesondere auf Fragen zur Datensicherheit und des Datenzugangs als Akzeptanzhemmnis für die Weitergabe von Daten aus IoT-Geräten, z.B. an Veterinärämter, ein.

Den Nachbericht finden Sie ebenfalls hier.

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